Eine gute Gemeinschaftsveranstaltung im Angelverein beginnt nicht mit dem Grill und endet nicht mit dem letzten Getränk. Sie braucht einen klaren Zweck, verteilte Aufgaben, einen realistischen Ablauf und eine Prüfung der Vorgaben, die am Veranstaltungsort gelten. Das ist besonders wichtig, wenn die Aktion am Gewässer stattfindet, Jugendliche teilnehmen oder Musik, Verpflegung und externe Gäste vorgesehen sind. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Vereinsfest im Angelverein planen: Ablauf, Aufgaben und Checkliste.

Für Angelvereine eignen sich vor allem Formate, die Gemeinschaft und Verantwortung für das Gewässer verbinden: ein Arbeitseinsatz, ein Jugendtag, ein Infotag, ein Vereinsjubiläum oder eine Müllsammelaktion mit anschließendem Vereinsnachmittag. Der Deutsche Angelfischerverband zeigt mit dem CATCH&CLEAN DAY ein Beispiel dafür, wie sich eine gemeinsame Gewässeraktion organisieren lässt.

Dieser Ratgeber richtet sich an Vorstände, Gewässerwarte, Jugendleitungen und Helferteams in Angelvereinen. Er ersetzt keine Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde, den Versicherer oder eine rechtsberatende Stelle. Gerade für Gemeinschaftsfischen und vergleichbare Angelveranstaltungen sind die landesrechtlichen Vorgaben, die Gewässerordnung und mögliche behördliche Anforderungen entscheidend.

Ein Veranstaltungsbaukasten für Angelvereine

Die passende Veranstaltungsform ergibt sich aus dem Ziel des Vereins. Ein Jugendtag erfordert ein anderes Aufsichts- und Sicherheitskonzept als ein Arbeitseinsatz am Ufer. Ein Sommerfest bringt andere Fragen zu Musik, Verpflegung und Besuchern mit sich als eine vereinsinterne Gewässerbegehung. Deshalb sollte nicht zuerst das Programm feststehen, sondern der Zweck.

Geeignete Formate

  • Gewässer- und Umweltaktion: Müll sammeln und Uferbereiche im Rahmen der zulässigen Tätigkeiten pflegen.
  • Jugendtag: Gewässerkunde, Knotenkunde, Gerätekunde, Artenbestimmung und geeignete praktische Übungen unter angemessener Aufsicht.
  • Infotag: Der Verein stellt sich Interessierten vor und erläutert Gewässerpflege, Fischerei sowie Natur- und Tierschutz.
  • Gemeinsamer Arbeitseinsatz: Pflege von Vereinsheim, Wegen, Stegen oder Beschilderungen unter Beachtung der jeweiligen Nutzungs- und Schutzvorgaben.
  • Vereinsfest oder Jubiläum: Begegnung, Ehrungen, Verpflegung und gegebenenfalls Musik mit einem klaren Konzept für Ort, Besucher und Ablauf.
  • Gemeinschaftsfischen: Nur nach Prüfung des geltenden Landesfischereirechts, der Gewässerordnung und möglicher Vorgaben zuständiger Stellen.
  • Helfer- oder Saisonabschluss: Dank an Engagierte, Rückblick, Auswertung und informeller Austausch.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt verweist darauf, dass Zielgruppe, Format und Umsetzung zusammenpassen sollten. Für einen Angelverein kann daher auch ein überschaubarer, gut vorbereiteter Vormittag mit einem klar abgegrenzten Arbeitsauftrag sinnvoller sein als ein großes Fest mit unklaren Zuständigkeiten.

Mit Ziel und Verantwortlichen starten

Vor der Helfersuche sollte der Vorstand die Veranstaltung in einem kurzen Steckbrief festhalten. Das schafft eine gemeinsame Grundlage für Beschlüsse, Kommunikation und Nachbereitung. Der Steckbrief muss nicht umfangreich sein. Entscheidend ist, dass Zweck, Zuständigkeiten und Grenzen der Veranstaltung erkennbar sind.

Der Veranstaltungssteckbrief

  • Ziel: Was soll erreicht werden: Gemeinschaft, Gewässerpflege, Nachwuchsarbeit, Information oder ein Vereinsjubiläum?
  • Zielgruppe: Richtet sich das Angebot an Mitglieder, Familien, Jugendliche, Gäste, Anwohner oder die Öffentlichkeit?
  • Ort und Ausweichlösung: Sind Ufer, Wege, Parkplätze, Aufenthaltsflächen und gegebenenfalls das Vereinsheim geeignet?
  • Termin: Können andere Gewässernutzungen, Schutzvorgaben oder örtliche Termine betroffen sein?
  • Teilnehmerzahl: Mit wie vielen Personen wird gerechnet und wie werden Anmeldungen oder Anwesenheiten organisiert?
  • Budget: Welche Kosten entstehen etwa für Material, Verpflegung, Miete, Entsorgung, Musik oder Genehmigungen?
  • Verantwortung: Wer entscheidet am Veranstaltungstag und wer kann bei einer Gefahr den Ablauf unterbrechen oder abbrechen?
  • Auswertung: Woran erkennt der Verein, ob das Ziel erreicht wurde?

Bei Veranstaltungen mit größerer Außenwirkung, besonderen Risiken oder relevanten Ausgaben ist ein protokollierter Vorstands- oder Vereinsbeschluss sinnvoll. Er ersetzt keine fachliche oder rechtliche Prüfung, dokumentiert aber, wer die Veranstaltung mit welchem Zweck und Budget beschlossen hat. Hinweise zur Finanzierung von Vereinsprojekten helfen dabei, die geplanten Kosten realistisch einzuordnen.

Rollen im Verein sinnvoll verteilen

Eine Veranstaltung sollte nicht an einer einzigen Person hängen. Die DSEE-Checkliste zur Gewinnung Engagierter betont klare Aufgaben, Beteiligung und Wertschätzung. Für Angelvereine ist ein kleines Organisationsteam mit benannten Stellvertretungen eine belastbare Grundlage.

Aufgabenplan

  • Vorstand: Beschluss, Budget, Verträge, Versicherungsprüfung, Behördenkontakte und Grundsatzentscheidungen.
  • Veranstaltungsleitung: Tagesablauf, Briefing, Abstimmung vor Ort und Entscheidung über Anpassung oder Abbruch.
  • Gewässerwart: Auswahl geeigneter Bereiche, Abgleich mit Gewässerordnung und Schutzvorgaben sowie fachliche Einweisung bei Gewässerarbeiten.
  • Jugendleitung: Altersgerechte Aufgaben, Aufsichtskonzept, Einverständnisse, Notfallkontakte und Betreuung junger Teilnehmender.
  • Sicherheits- und Erste-Hilfe-Verantwortliche: Notfallinformationen, Verbandmaterial, Rettungswege und Dokumentation von Vorfällen.
  • Materialteam: Ausgabe, Rücknahme und Kontrolle der vorgesehenen Arbeits- und Sicherheitsausrüstung.
  • Verpflegungsteam: Organisation von Ausgabe, Trinkwasser, Kühlung, Hygiene, Allergiehinweisen und Abfalltrennung, soweit Verpflegung vorgesehen ist.
  • Kommunikation: Einladung, Anmeldungen, Wetterinformationen und Nachbericht über die Vereinskanäle.
  • Nachbereitung: Abbau, Entsorgung, Rechnungen, Dank und kurze Auswertung.

Jede Aufgabe braucht eine verantwortliche Person, eine Stellvertretung und eine Frist. Ein einfacher Plan mit den Spalten „Aufgabe“, „verantwortlich“, „Stellvertretung“, „Frist“ und „Status“ reicht meist aus. Die bloße Annahme, dass sich schon jemand kümmern werde, ist keine verlässliche Planung.

Ablauf einer Gewässeraktion mit Vereinsnachmittag

Helfergruppen besprechen den Ablauf einer Gewässeraktion

Ein kombiniertes Format kann gut zum Profil eines Angelvereins passen: Am Vormittag steht eine begrenzte Gewässer- oder Müllsammelaktion im Mittelpunkt, danach folgt ein gemeinsamer Vereinsnachmittag am Vereinsheim oder Pavillon. Die beiden Teile sollten organisatorisch getrennt geplant werden. Die Gewässeraktion braucht klare Arbeitsbereiche und Sicherheitsregeln; für den anschließenden Aufenthalt sind Verpflegung, Musik und Besucherorganisation gesondert zu prüfen. Einen detaillierten Ablauf für einen Aktionstag am Vereinsgewässer kann der Verein als Grundlage für die Vorbereitung nutzen.

Vier bis acht Wochen vorher

  1. Veranstaltungsziel, Termin und Ort beschließen.
  2. Eigentümer, Pächter, Gemeinde oder sonst zuständige Stellen einbeziehen, soweit dies für Ort oder Maßnahme erforderlich ist.
  3. Schutzgebietsverordnung, Uferzugang, Parken, Abfallentsorgung und mögliche Auflagen prüfen.
  4. Versicherungsschutz und Haftungsfragen anhand des konkreten Formats mit dem Versicherer klären.
  5. Aufgaben verteilen und Helfer ansprechen.
  6. Materialbedarf, Budget und Verpflegung planen.
  7. Bei öffentlicher Musik die Anmeldung und den passenden Tarif bei der GEMA prüfen.

Eine bis zwei Wochen vorher

  1. Teilnehmerzahl und besondere Anforderungen abfragen.
  2. Wetterlage sowie örtliche Bedingungen am Gewässer beobachten.
  3. Arbeitsbereiche festlegen und erkennbare Gefahrenstellen berücksichtigen.
  4. Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Treffpunkt, Kleidung, Aufsicht und Notfallkontakte informieren.
  5. Material, Kommunikationswege und Erste-Hilfe-Ausrüstung kontrollieren.
  6. Abfallcontainer, Abholung oder eine andere zulässige Entsorgung verbindlich organisieren.
  7. Den Ablauf mit allen Verantwortlichen kurz durchgehen.

Am Veranstaltungstag

  1. Veranstaltungsleitung und Helfer treffen frühzeitig ein und prüfen den Ort erneut.
  2. Teilnehmende anmelden oder ihre Anwesenheit übersichtlich erfassen.
  3. Ziel, Arbeitsbereiche, Verhalten am Wasser, Notfallweg und Ansprechpersonen erläutern.
  4. Gruppen nach Alter, Erfahrung und Aufgabe einteilen.
  5. Arbeitsbereiche regelmäßig kontrollieren und riskante Tätigkeiten nicht ohne geeignete Aufsicht durchführen lassen.
  6. Gesammelten Müll nur im vorgesehenen Rahmen sortieren und zur geplanten Entsorgung bereitstellen.
  7. Bei Wetterumschwung, verändertem Wasserstand oder anderen Gefahren den Ablauf anpassen oder abbrechen.
  8. Zum Abschluss Material zählen, Gelände kontrollieren und offene Aufgaben dokumentieren.

Nach der Veranstaltung

In den folgenden Tagen sollten Rechnungen geprüft, Leihmaterial zurückgegeben und Abfälle endgültig entsorgt werden. Ein kurzer Nachbericht kann Mitglieder motivieren und das Engagement des Vereins sichtbar machen. Bei Fotos und personenbezogenen Daten sind die jeweils einschlägigen Vorgaben und erforderlichen Einwilligungen zu beachten.

Für die nächste Vorstandssitzung reichen drei Fragen: Was hat funktioniert? Wo gab es Risiken oder Engpässe? Was wird beim nächsten Mal verändert? Die Antworten sollten knapp festgehalten werden. So wird jede Veranstaltung zur Grundlage für eine bessere nächste Planung.

Sicherheit am Gewässer und im Vereinsheim

Sicherheitsunterweisung für eine Vereinsveranstaltung am Gewässer

Am Gewässer treffen unterschiedliche Risiken aufeinander: nasse oder unebene Ufer, Wege, Werkzeuge, Fahrzeuge, Strom, Verpflegung und wechselndes Wetter. Deshalb sollte vor Beginn eine auf den Ort zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Sie dient nicht dazu, jede denkbare Gefahr aufzulisten, sondern konkrete Risiken zu erkennen und Zuständigkeiten festzulegen.

Praktische Sicherheitsregeln

  • Uferkanten, Stege, Böschungen, Wege und rutschige Bereiche vorab prüfen.
  • Für die geplanten Tätigkeiten geeignete Kleidung und Ausrüstung festlegen.
  • Arbeitsmittel nur für die vorgesehenen Aufgaben einsetzen und bei Bedarf erläutern.
  • Jugendliche nicht ohne passende Aufsicht an ungeeigneten oder riskanten Stellen einsetzen.
  • Fahrzeuge, Anhänger, Kabel, Gasgeräte und andere Technik so aufstellen, dass sie den Ablauf nicht unnötig gefährden.
  • Erste-Hilfe-Material, Mobiltelefone und die Notrufadresse am zentralen Treffpunkt bereithalten.
  • Rettungswege freihalten und Zufahrten für Einsatzkräfte nicht blockieren.
  • Für Wetter, Wasserstand oder andere erkennbare Gefahren Abbruch- oder Pausenregeln festlegen.

Hilfreich ist eine kurze Notfallkarte für den jeweiligen Ort: Adresse oder Koordinaten, Zufahrt, Treffpunkt, Erste-Hilfe-Material und verantwortliche Personen. Verletzungen, Sachschäden und Beinaheunfälle sollten sachlich dokumentiert werden. Diese Dokumentation ersetzt keine Schadensmeldung, kann aber bei der späteren Klärung helfen.

Haftung und Versicherung frühzeitig prüfen

Eine Vereinsveranstaltung ist nicht automatisch vollständig versichert, nur weil der Verein über eine allgemeine Versicherung verfügt. Die DSEE informiert zu Versicherungen im Ehrenamt, unter anderem zu Vereinshaftpflicht, Unfallversicherung und persönlichen Haftungsrisiken. Welche Absicherung im Einzelfall greift, ergibt sich jedoch aus Vertrag, Tätigkeit, Personenkreis und Veranstaltungsort.

Vor der Veranstaltung sollte der Verein insbesondere schriftlich klären:

  • Gilt die bestehende Vereinshaftpflicht für Ort und Veranstaltungsformat?
  • Sind Nichtmitglieder, Gäste und Helfer vom vorgesehenen Schutz erfasst?
  • Welcher Unfallversicherungsschutz besteht für ehrenamtlich Tätige und Jugendliche?
  • Wie sind geliehene Geräte, Fahrzeuge, Zelte oder technische Anlagen behandelt?
  • Gibt es Ausschlüsse oder besondere Anforderungen für Arbeiten am Wasser, Maschinen, Ausschank oder Feuerstellen?
  • Ob eine zusätzliche Veranstalterhaftpflicht erforderlich oder sinnvoll sein kann.
  • Welche Melde- und Dokumentationspflichten im Schadenfall gelten.

Die Antwort des Versicherers sollte zur Veranstaltungsakte genommen werden. Allgemeine Annahmen über Versicherungsschutz sind bei einer konkreten Veranstaltung keine ausreichende Grundlage.

Musik, Verpflegung und öffentliche Nutzung

Bei Sommerfesten, Jubiläen oder Vereinsnachmittagen wird Musik häufig als Nebensache behandelt. Nach Angaben der GEMA müssen öffentliche Vereinsveranstaltungen mit Musik grundsätzlich vorab angemeldet werden. Das kann auch bei kostenlosen Veranstaltungen gelten, wenn keine persönliche Beziehung zwischen allen Teilnehmenden vorausgesetzt wird.

Der Verein sollte Musikquelle und Veranstaltungsform konkret prüfen: Livemusik, DJ, Tonträger, Hintergrundmusik und Beschallung im Freien können unterschiedliche Tarife und Anmeldewege auslösen. Für Sport- und sonstige Veranstaltungen im Freien weist die GEMA auf unterschiedliche Anforderungen hin, zu denen je nach Fall auch ein Lageplan mit der Gesamtveranstaltungsfläche gehören kann. Möglich sind außerdem Besonderheiten durch bestehende Pauschalverträge. Deshalb sollte die konkrete Nutzung vorab direkt mit der GEMA geklärt werden. Für die Planung von Musik beim Vereinsfest sind Zeitpunkt und Art der Nutzung frühzeitig festzulegen.

Wenn Speisen, Getränke, Grillstellen oder Gasgeräte vorgesehen sind, sollte der Verein die dafür einschlägigen Hygiene-, Sicherheits- und örtlichen Vorgaben prüfen. Bei Jugendaktionen und Tätigkeiten am Wasser braucht der Umgang mit Alkohol besondere Zurückhaltung. Offenes Feuer und technische Geräte gehören nur an einen geeigneten, beaufsichtigten Standort.

Gemeinschaftsfischen rechtssicher und tiergerecht gestalten

Gemeinschaftsfischen, Hegefischen und vergleichbare Veranstaltungen können nicht nach einer einheitlichen bundesweiten Regel beurteilt werden. Das Fischereirecht ist wesentlich landesrechtlich geprägt. Zusätzlich können Gewässerordnung, Pachtbedingungen, Schutzgebietsregelungen und Vorgaben der zuständigen Fischereibehörde maßgeblich sein.

Der DAFV hat eine Übersicht zu angelfischereilichen Veranstaltungen in den Landesregelungen veröffentlicht. Das Dokument hat den Stand 25. Juli 2018 und ist deshalb nur als Rechercheeinstieg geeignet. Vor einer Veranstaltung müssen die aktuellen Vorschriften des betroffenen Bundeslandes sowie gegebenenfalls die zuständige Behörde geprüft werden.

Prüfpunkte vor einer Angelveranstaltung

  • Ist das geplante Format nach aktuellem Landesrecht zulässig und wie wird es rechtlich eingeordnet?
  • Welche Schonzeiten, Schonmaße, Fangbeschränkungen und Entnahmevorgaben gelten?
  • Ist eine Anzeige, Genehmigung, Teilnehmermeldung oder Abstimmung erforderlich?
  • Passt Zweck und Ablauf zur Gewässerordnung und zum Pachtvertrag?
  • Wie werden Fänge im Rahmen der geltenden Vorschriften behandelt, versorgt und gegebenenfalls verwertet?
  • Welche Regeln gelten in Schutzgebieten, an Laichplätzen oder in sensiblen Uferbereichen?

Die Ausschreibung sollte nicht den Eindruck erwecken, möglichst viele oder möglichst große Fische seien Selbstzweck der Veranstaltung. Bewertungsmaßstäbe, Preise, Fangbehandlung und möglicher Umgang mit Fängen müssen mit dem geltenden Fischereirecht, dem Tierschutzrecht und dem konkreten Veranstaltungszweck vereinbar sein.

Nach §§ 4 und 17 Tierschutzgesetz darf ein Wirbeltier nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und mit den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten getötet werden; das Töten ohne vernünftigen Grund kann strafbar sein. Für das Veranstaltungskonzept bedeutet das, unnötiges Hantieren und Vorzeigen von Fischen zu vermeiden. Entnahme oder Zurücksetzung richten sich nach den geltenden Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Naturschutz praktisch integrieren

Eine Veranstaltung am Gewässer sollte Natur nicht nur als Kulisse nutzen. Schon die Auswahl von Treffpunkt, Wegen und Arbeitsbereichen beeinflusst, ob sensible Bereiche geschont werden. Der Gewässerwart kann die Teilnehmenden vor Beginn kurz auf Bereiche hinweisen, die nicht betreten oder verändert werden sollen.

  • Arbeitsflächen auf geeignete und möglichst wenig empfindliche Bereiche begrenzen.
  • Schilfzonen, Brutplätze, Totholz und Rückzugsbereiche nicht betreten oder verändern, sofern keine fachliche Freigabe vorliegt.
  • Abfälle zur vorgesehenen Entsorgung sammeln; unbekannte oder möglicherweise gefährliche Funde nicht eigenmächtig öffnen oder bearbeiten.
  • Pflanzen, Tiere oder Sedimente nicht ohne fachliche und gegebenenfalls behördliche Abstimmung umsetzen.
  • Parken und Zufahrt so organisieren, dass Ufer, Wiesen und Anwohner möglichst geschont werden.
  • Ort, Datum, Teilnehmende, Tätigkeiten und besondere Beobachtungen für die Vereinsdokumentation festhalten.

Diese kurze Einweisung macht den Schutzgedanken nachvollziehbar. Sie hilft zugleich, den Umfang der Aktion auf das zu begrenzen, was tatsächlich geplant, zulässig und fachlich vertretbar ist.

Typische Fehler und bessere Lösungen

  • Zu spät anfangen: Termin, Zweck und zentrale Aufgaben mehrere Wochen vorher festlegen.
  • Eine Person trägt alles: Verantwortliche, Stellvertretungen und Fristen schriftlich benennen.
  • Rechtliche Prüfung erst nach der Werbung: Format, Zweck und Ausschreibung zuerst mit Landesrecht, Gewässerordnung und gegebenenfalls der Behörde abgleichen.
  • Unklare Teilnehmerzahl: Anmeldung mit Frist vorsehen und Teilnehmerzahl bei Aufsichts- oder Materialgrenzen begrenzen.
  • Wetter wird ignoriert: Ausweichlösung sowie Kriterien für Pause oder Abbruch vorab festlegen.
  • Musik läuft nebenbei: GEMA-Frage, Tarif und Anmeldung rechtzeitig konkret prüfen.
  • Jugendliche helfen ohne Konzept: Aufsicht, sichere Aufgaben, Einverständnisse und Notfallkontakte festlegen.
  • Nachbereitung fällt aus: Abbau, Entsorgung, Dank und Auswertung als feste Aufgaben einplanen.

Checkliste für den Vorstand

  • ☐ Ziel, Format und Zielgruppe beschlossen
  • ☐ Termin, Ort und Ausweichlösung festgelegt
  • ☐ Eigentums-, Nutzungs- und Gewässerrechte geprüft
  • ☐ Landesfischereirecht und mögliche behördliche Vorgaben geprüft
  • ☐ Schutzgebiets-, Natur- und Abfallvorgaben geprüft
  • ☐ Verantwortliche und Stellvertretungen benannt
  • ☐ Gefährdungsbeurteilung und Notfallplan vorbereitet
  • ☐ Versicherungsschutz für die konkrete Veranstaltung schriftlich geklärt
  • ☐ GEMA-Frage bei geplanter Musiknutzung geklärt
  • ☐ Jugend- und Aufsichtskonzept vorhanden, sofern Jugendliche teilnehmen
  • ☐ Material, Verpflegung, Toiletten und Entsorgung organisiert, soweit erforderlich
  • ☐ Einladungen, Anmeldungen und Datenschutz geprüft
  • ☐ Nachbereitung und Auswertung terminiert

FAQ zu Gemeinschaftsveranstaltungen im Angelverein

Muss jede Veranstaltung bei der Behörde angemeldet werden?

Nein, das lässt sich nicht bundesweit beantworten. Maßgeblich sind Veranstaltungsform, Ort, Landesrecht, Gewässerordnung, Schutzstatus und mögliche kommunale Auflagen. Bei Gemeinschaftsfischen oder Maßnahmen in Schutzgebieten sollte der Verein die zuständige Stelle frühzeitig einbeziehen.

Darf ein Verein ein Gemeinschaftsfischen als Wettbewerb veranstalten?

Das hängt von den aktuellen landesrechtlichen Vorgaben und der konkreten Ausgestaltung ab. Zweck, Bewertung, Fangbehandlung und möglicher Umgang mit Fängen müssen vorab geprüft werden. Eine Werbung mit möglichst vielen oder großen Fischen ist besonders kritisch und sollte nicht ohne konkrete rechtliche Prüfung verwendet werden.

Gilt die GEMA-Pflicht auch ohne Eintritt?

Eine kostenlose Veranstaltung kann trotzdem öffentlich sein. Ob eine Anmeldung erforderlich ist und welcher Tarif gilt, hängt unter anderem von Teilnehmerkreis, Musikart, Veranstaltungsfläche und Nutzung ab. Die konkrete Veranstaltung sollte direkt bei der GEMA geprüft werden.

Wer haftet, wenn sich ein Helfer verletzt?

Das hängt vom Einzelfall, der Tätigkeit, dem Versicherungsschutz und möglichen Pflichtverletzungen ab. Der Verein sollte nicht von einer automatischen Absicherung ausgehen, sondern Vereins-, Veranstalter-, Haftpflicht- und Unfallversicherung vorab für die konkrete Aktion prüfen.

Was ist für einen Jugendtag besonders wichtig?

Wichtig sind ein angemessenes Aufsichtskonzept, geeignete Tätigkeiten, Einverständnisse und Notfallkontakte. Zusätzlich sollten Wetter, Erste Hilfe, Rettungswege, Datenschutz und gegebenenfalls Vorgaben zuständiger Stellen berücksichtigt werden.

Welche Veranstaltung eignet sich für kleine Vereine?

Eine überschaubare Gewässer- oder Müllsammelaktion mit kurzem Vereinsnachmittag kann gut planbar sein. Sie benötigt im Vergleich zu einem großen Fest weniger Infrastruktur. Auch dafür müssen jedoch Ort, Zuständigkeiten, Sicherheit, Entsorgung und die jeweils geltenden Vorgaben geprüft werden.

Quellen & weiterführende Informationen

Rechts- und Verwaltungsvorgaben können sich ändern. Vor der Durchführung sind insbesondere Landesfischereirecht, Fischereiordnung, Gewässerordnung, Schutzgebietsverordnungen, kommunale Auflagen und der konkrete Versicherungsschutz erneut zu prüfen.