Neue Mitglieder gewinnt ein Angelverein selten allein mit einem Plakat oder einem allgemeinen Aufruf. Tragfähiger ist eine nachvollziehbare Einstiegskette: Der Verein wählt eine passende Zielgruppe, ermöglicht einen gut betreuten ersten Kontakt am Gewässer, erklärt Kosten und Regeln offen und bietet einen klaren nächsten Schritt an. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Vorstandsarbeit im Angelverein organisieren: Praxisleitfaden.
Das passt besonders zu Angelvereinen. Interessierte möchten häufig Natur erleben, regionale Gewässer besser verstehen oder nach längerer Pause wieder einsteigen. Sie wissen aber nicht zwingend, welche Voraussetzungen gelten, welche Ausrüstung nötig ist oder wie ein Verein organisiert ist. Ein überzeugender Verein vermittelt deshalb nicht nur Angelmöglichkeiten, sondern auch Gemeinschaft, Gewässerpflege, Naturwissen und verlässliche Ansprechpartner.
Dieser Leitfaden richtet sich an Vorstände, Gewässerwarte und Jugendleitungen. Er ersetzt keine Prüfung der eigenen Satzung, der Gewässerordnung oder der örtlich geltenden Vorschriften. Gerade beim Angeln, bei Minderjährigen und bei der Ansprache per E-Mail oder Telefon darf ein Verein nicht mit allgemeinen Annahmen arbeiten.
Mit einer realistischen Zielgruppe beginnen
Vorstand, Gewässerwart und Jugendleitung sollten zuerst festlegen, wen der Verein mit einem Angebot erreichen möchte. Ein Termin für erwachsene Einsteiger braucht eine andere Ansprache, Tageszeit und Betreuung als ein Familienangebot oder eine Veranstaltung der Jugendgruppe. Nicht die größtmögliche Reichweite ist entscheidend, sondern ein Angebot, das zum Gewässer, zu den vorhandenen Betreuern und zum tatsächlichen Vereinsleben passt.
Hilfreich ist eine einfache Entscheidung vor der Veröffentlichung: Welche Zielgruppe steht im Mittelpunkt? Was soll sie beim ersten Termin konkret erleben? Wer kann ihre Fragen verbindlich beantworten? Und welchen Folgetermin kann der Verein tatsächlich anbieten? Erst danach sollte die Einladung formuliert werden.
Erwachsene Einsteiger
Erwachsene Einsteiger suchen möglicherweise einen Ausgleich zum Alltag, einen Zugang zur Natur oder eine neue Freizeitgemeinschaft. Sie sollten nicht den Eindruck erhalten, beim ersten Kontakt bereits Fachbegriffe, Ausrüstung und Vereinsregeln beherrschen zu müssen. Ein Einsteigertermin kann deshalb verständlich erklären, was der Verein anbietet, welche Voraussetzungen vor einem Angelversuch zu prüfen sind und wie die weitere Begleitung aussehen kann.
Wichtig ist eine klare Trennung zwischen Information, praktischem Kennenlernen und einer möglichen Mitgliedschaft. Wer zum ersten Mal am Vereinsgewässer steht, muss nicht sofort einen Antrag ausfüllen. Ein offenes Gespräch über Erwartungen und Regeln ist für beide Seiten oft sinnvoller als Druck zur schnellen Entscheidung.
Familien und Jugendliche
Familien können sich für naturnahe Aktivitäten interessieren, bei denen Kinder etwas über Gewässer, Tiere und Verantwortung lernen. Für Jugendliche können Gemeinschaft, eigene Aufgaben und eine verständliche Kommunikation wichtige Gründe für eine Teilnahme sein. Die Jugendleitung sollte feste Ansprechpartner benennen und Angebote nicht allein als „Kinderangeln“ beschreiben. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Angelverein und Vereinsgewässer: Aufgaben, Verantwortung und Jahresplanung.
Auch Gewässerbeobachtung, Müllsammelaktionen, Knoten- und Wurftraining oder das Bestimmen von Wasserinsekten können geeignete Einstiegspunkte sein. Ob und unter welchen Bedingungen dabei aktiv geangelt werden darf, muss der Verein vorher für das jeweilige Bundesland und das konkrete Gewässer klären.
Wiedereinsteiger und Naturinteressierte
Wiedereinsteiger kennen möglicherweise grundlegende Angeltechniken, benötigen aber aktuelle Informationen zu Erlaubnissen, Vereinsabläufen und Gewässerregeln. Daneben können Menschen angesprochen werden, die sich zunächst für Gewässerschutz, Fischereiökologie oder praktische Vereinsarbeit interessieren. Nicht jeder neue Kontakt muss mit einem Angelversuch beginnen.
Für diese Zielgruppe kann ein Rundgang am Gewässer, ein offener Vereinsabend oder eine angekündigte Gewässerpflegeaktion passender sein als ein Termin, der ausschließlich auf Fang oder Ausrüstung ausgerichtet ist. Der Verein sollte nur das versprechen, was er anschließend auch begleiten kann.
Das Einstiegsangebot als überzeugende Kette planen

Ein einzelner Schnuppertag führt nicht automatisch zu neuen Mitgliedern. Er kann aber ein sinnvoller erster Schritt sein, wenn der Ablauf vor, während und nach der Veranstaltung feststeht. Dazu gehören eine klare Einladung, verbindlich benannte Verantwortliche, transparente Informationen und ein zulässiger Weg für die spätere Kontaktaufnahme.
1. Vorher: Angebot und Ziel festlegen
Formulieren Sie konkret, was Interessierte erwartet: beispielsweise ein Termin am Vereinsgewässer mit Einführung in Gerätekunde, Naturbeobachtung, praktischen Übungen und einem Gespräch über den Verein. Wenn aktives Angeln vorgesehen ist, darf dies erst angekündigt werden, nachdem die rechtlichen und gewässerbezogenen Voraussetzungen geprüft wurden.
Begrenzen Sie die Gruppengröße so, dass eine angemessene Betreuung möglich bleibt. Der Verein sollte nicht mehr Gäste einladen, als die eingeteilten Verantwortlichen sicher anleiten können. Legen Sie außerdem vorab fest, wer begrüßt, wer Sicherheits- und Gewässerfragen erklärt, wer bei Minderjährigen Ansprechpartner ist und wer Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet.
Ein messbares Ziel hilft bei der Auswertung. Möglich sind etwa Anmeldungen für einen Folgetermin, Rückmeldungen zum Angebot oder Gespräche über eine Mitgliedschaft. Das Ziel sollte zur Kapazität des Vereins passen. Eine hohe Zahl von Kontakten nützt wenig, wenn es keine Betreuer, keine Folgetermine oder keine klaren Informationen zum Aufnahmeverfahren gibt.
2. Währenddessen: Gastgeber statt Werber einsetzen
Neue Gäste sollten möglichst feste Gastgeber oder Mentoren haben. Diese stellen sich vor, erklären den Ablauf und bleiben für Fragen erreichbar. Der DOSB ordnet qualifizierten und fortgebildeten Engagierten eine Schlüsselfunktion für positive Mitgliederentwicklung zu. Für Angelvereine ist das ein guter Maßstab: Reichweite allein ersetzt keine verständliche Anleitung durch geeignete Vereinsmitglieder.
Ein möglicher Ablauf kann so aussehen:
- Begrüßung, Vorstellung der Verantwortlichen und kurze Einweisung zu Ort und Sicherheit
- Rundgang am Gewässer mit Informationen zu Ufer, Lebensräumen und Vereinsaufgaben
- Erklärung von Rute, Rolle, Schnur, Haken, Kescher und einem sicheren Umgang mit Geräten
- Praktische Übung im Rahmen der zuvor geprüften rechtlichen und örtlichen Bedingungen
- Gespräch über Gewässerpflege, Vereinsleben und die Verantwortung beim Angeln
- Fragerunde zu Mitgliedschaft, Beiträgen, Regeln und konkreten nächsten Terminen
Die Veranstaltung sollte nicht zu einer Verkaufspräsentation werden. Entscheidend ist, dass Interessierte nachvollziehen können, wie der Verein arbeitet, welche Pflichten dazugehören und wer sie beim Einstieg begleitet. Offene Fragen zu Beiträgen oder Angelberechtigungen sollten nicht mit unverbindlichen Zusagen beantwortet werden, sondern durch die zuständige Person anhand der geltenden Vereinsunterlagen.
3. Danach: einen klaren, zulässigen nächsten Schritt anbieten
Nach dem Termin sollte der Verein nur dann persönlich nachfassen, wenn die betreffende Person dafür eine passende und dokumentierte Kontaktmöglichkeit angegeben hat. Für werbliche E-Mails ist grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Auch Telefonwerbung sollte nicht ohne vorherige, ausdrückliche Einwilligung improvisiert werden. Die bloße Teilnahme am Schnuppertag ist keine allgemeine Werbeeinwilligung.
Praktisch ist es, bereits beim Termin einen öffentlichen Link oder ein Formular für den nächsten Schritt bereitzuhalten: etwa für einen weiteren Einsteigertermin, ein Aufnahmegespräch oder eine freiwillige Newsletter-Anmeldung. So entscheidet die interessierte Person selbst, ob und wie sie weiter in Kontakt treten möchte.
Der nächste Termin sollte niedrigschwellig und konkret sein, etwa ein Vereinsabend, eine Gewässerpflegeaktion, ein weiteres betreutes Treffen oder ein Gespräch mit der Jugendleitung. Statt allgemein zu schreiben „Melden Sie sich gern“, ist eine klare Angabe hilfreicher: Datum, Ansprechpartner, Ort und gegebenenfalls Anmeldeweg.
Mitgliedschaft, Kosten und Pflichten offen erklären
Viele Fragen entstehen nicht beim ersten Kontakt mit dem Angeln, sondern bei der Mitgliedschaft. Aufnahmegebühr, Jahresbeitrag, Arbeitsdienste, zusätzliche Erlaubnisse oder eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten sollten daher nicht erst nach einer Beitrittserklärung sichtbar werden. Transparenz hilft Interessierten bei einer informierten Entscheidung und reduziert das Risiko späterer Missverständnisse.
Vor jeder Werbeaktion sollte der Vorstand die eigene Satzung, Beitragsordnung und Gewässerordnung prüfen. Nach § 58 BGB soll die Vereinssatzung unter anderem Regelungen zum Eintritt und Austritt sowie dazu enthalten, ob und welche Beiträge Mitglieder leisten. Die konkrete Aufnahmeentscheidung und jede Zusage müssen deshalb zur Satzung, zu den Vereinsordnungen und zu den jeweils zuständigen Organen passen.
In einem übersichtlichen Informationsblatt sollten mindestens folgende Punkte stehen:
- Mitgliedsarten und Voraussetzungen für die Aufnahme
- Aufnahmegebühr, Jahresbeitrag und mögliche weitere Kosten
- Regelungen zu Arbeitsdiensten, Vereinsveranstaltungen und Versammlungen
- Welche Gewässer genutzt werden dürfen und welche Erlaubnisse erforderlich sind
- Ob Angelkarten, Zusatzmarken oder gesonderte Erlaubnisscheine benötigt werden
- Regeln für Gastangler, Jugendliche, Begleitpersonen und Probemitglieder, soweit der Verein solche vorsieht
- Kündigungs- und Austrittsfristen nach Satzung
- Ansprechpartner für Aufnahme, Gewässerfragen und Jugendangebote
Vermeiden Sie Aussagen wie „Mitglieder können überall angeln“ oder „Der Verein kümmert sich um den Fischereischein“. Der Verein kann informieren und begleiten. Ob eine Person angeln darf und welche Nachweise oder Erlaubnisse erforderlich sind, ist jedoch im konkreten Fall anhand des Landesrechts, der Gewässerbedingungen und der Vereinsregelungen zu prüfen.
Fischereirecht und Gewässerregeln vor dem Schnupperangeln prüfen
Ein Schnupperangebot ist keine pauschale Erlaubnis zum Angeln. Fischereirechtliche Vorgaben unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Voraussetzungen rund um Fischereischein oder Jugendfischereischein, Mindestalter, Begleitung, Erlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße und zulässige Methoden können deshalb regional oder am einzelnen Gewässer abweichen.
Vor der Veröffentlichung eines Termins sollte der Verein deshalb prüfen:
- Welche Vorgaben des jeweiligen Bundeslands für die geplante Personengruppe gelten
- Ob und unter welchen Bedingungen Interessierte am konkreten Gewässer tatsächlich angeln dürfen
- Welche Vorgaben Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter des Gewässers machen
- Ob die Vereins- oder Gewässerordnung besondere Einschränkungen enthält
- Welche Aufsicht erforderlich ist und wer diese übernehmen darf oder soll
- Welche Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmebestimmungen gelten
- Ob die geplante Methode, das Gerät und der Veranstaltungsort zulässig sind
Die zuständige Fischereibehörde, der Landesfischereiverband oder die konkrete Gewässerverwaltung können je nach Fragestellung Anlaufstellen sein. Bis alle Voraussetzungen geklärt sind, kann ein Verein den Termin als Natur- und Gerätekunde ohne aktives Angeln gestalten. Bundesweit einheitliche Aussagen zu den Voraussetzungen des Angelns sind nicht verlässlich.
Jugend- und Familienangebote sicher organisieren
Bei Minderjährigen brauchen Eltern und Erziehungsberechtigte klare Informationen: Wer betreut die Kinder, wann beginnt und endet die Veranstaltung, wo findet sie statt und wie wird im Notfall gehandelt? Die Jugendleitung sollte Zuständigkeiten, Kommunikationswege und den Umgang mit Risiken vor dem Veranstaltungstag festlegen.
Als Orientierung bietet das Kinderschutzkonzept der DAFV-Jugend wichtige Ansatzpunkte. Es nennt für eigene bundesweite Maßnahmen klare Verhaltensregeln, geschulte Ansprechpersonen, Risikoanalysen und besondere Risikobereiche. Dazu gehören Aktivitäten an und auf Gewässern, Fahrgemeinschaften, Einzelbetreuung und digitale Kommunikation. Für einzelne Vereine ersetzt dies weder ein eigenes Schutzkonzept noch die Prüfung örtlicher und landesrechtlicher Vorgaben.
Praktische Sicherheitsstandards
- Verantwortliche Erwachsene und ihre Aufgaben vorab verbindlich einteilen
- Ein Mehr-Personen-Prinzip und klare Regeln gegen unbeobachtete Einzelbetreuung festlegen
- Uferbereiche, Stege, Wassertiefe und Stolperstellen vor Beginn prüfen
- Je nach Ort und Situation geeignete Schutzausrüstung, etwa Schwimmwesten, vorsehen
- Haken, Messer und sonstige Geräte nur unter Anleitung verwenden lassen
- Erste-Hilfe-Material, Notfallnummern und einen Treffpunkt für Rettungskräfte festlegen
- Elterninformationen, erforderliche Einverständnisse sowie Bring- und Abholregelungen klar kommunizieren
- Eine sichtbare Beschwerde- und Vertrauensperson benennen
Bei Fahrgemeinschaften und digitaler Kommunikation sind ebenfalls klare, vorab kommunizierte Regeln sinnvoll. Fotos sollten nur nach einer passenden freiwilligen Einwilligung veröffentlicht werden. Besonders bei Kindern sollten Bilder, Namen, Treffpunkte und Vereinsprofile nicht unkontrolliert miteinander verknüpft werden.
Interessierte datenschutzkonform ansprechen
Die Kontaktaufnahme zur Bekanntmachung oder Förderung von Vereinszielen kann datenschutzrechtlich als Direktwerbung gelten. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Direktwerbung bezieht dabei ausdrücklich auch Verbände und Vereine ein. Sie behandelt unter anderem die Ansprache per Post, E-Mail, Telefon, Fax oder SMS.
Für elektronische Werbung ist besondere Vorsicht nötig. Nach § 7 UWG ist Werbung per elektronischer Post grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Die gesetzliche Ausnahme für Bestandskunden ist eng gefasst und ist kein allgemeiner Weg, unbekannte Interessierte für einen Verein zu werben. Auch bei Telefonaktionen sollte der Verein die rechtlichen Voraussetzungen vorab prüfen und nicht auf bloße Vermutungen über ein Interesse vertrauen.
Geeignete Wege
- Öffentliche Vereinswebsite mit Anmeldeformular für den Schnuppertag
- Aushänge und Flyer an passenden Orten
- Beiträge auf eigenen Social-Media-Kanälen
- Kooperationen mit Schulen, Jugendhäusern oder Umweltgruppen nach vorheriger Abstimmung
- Persönliche Empfehlungen bestehender Mitglieder mit einem öffentlichen Anmeldelink
- Offene Vereinsabende oder angekündigte Gewässerpflegeaktionen
Kontaktdaten aus fremden Webseiten oder Online-Impressen dürfen nicht einfach für Werbezwecke gesammelt werden. Die Datenschutzkonferenz bewertet das Auslesen solcher Kontaktdaten für Werbung regelmäßig als unzulässig. Auch ein Mitglied sollte die E-Mail-Adresse einer dritten Person nicht einfach an den Verein weitergeben, damit dieser eine Werbenachricht versendet. Besser sind ein persönlicher Hinweis, ein Flyer oder ein öffentlicher Link, über den die interessierte Person selbst Kontakt aufnimmt.
Newsletter und Einwilligungen sauber trennen
Die Anmeldung zu einem Schnuppertag ist nicht automatisch eine Einwilligung in einen Newsletter. Das Newsletter-Opt-in muss freiwillig, getrennt und verständlich formuliert sein. Der Verein sollte Zweck und Kanal nennen, die Einwilligung vollständig dokumentieren und eine Datenschutzerklärung bereitstellen. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt für elektronische Werbeeinwilligungen ein Double-Opt-In sowie die Nachweisbarkeit einschließlich des konkreten Einwilligungstextes.
Ein Formularfeld kann beispielsweise lauten: „Ich möchte per E-Mail über weitere Einsteigertermine und Vereinsangebote informiert werden. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.“ Die Formulierung muss zum tatsächlichen Versand und zur Datenschutzerklärung des Vereins passen. Erhoben werden sollten nur Daten, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Vom ersten Termin zur dauerhaften Mitgliedschaft
Mit der Aufnahme endet die Einstiegsarbeit nicht. Neue Mitglieder benötigen insbesondere in den ersten Wochen einen nachvollziehbaren Zugang zu Ansprechpartnern, Unterlagen und Terminen. Ein Mitgliedsantrag oder ein Zugang zum Gewässer ersetzt keine persönliche Orientierung im Vereinsalltag.
Der Verein kann möglichst eine feste Kontaktperson benennen. Diese kann den nächsten Vereinsabend ankündigen, auf die Gewässerordnung hinweisen und organisatorische Fragen an die zuständigen Personen weiterleiten. Für fachliche oder rechtliche Fragen sollte die Kontaktperson keine Zusagen außerhalb ihrer Zuständigkeit machen.
Ein einfacher Willkommensablauf kann so aussehen:
- Persönliches Aufnahmegespräch oder kurze Begrüßung durch den Vorstand
- Übergabe oder zugängliche Bereitstellung von Satzung, Beitragsordnung, Gewässerordnung und wichtigen Kontakten
- Erklärung der vereinsinternen Angelberechtigungen sowie Hinweis auf die regional geltenden Voraussetzungen
- Einladung zu einem konkreten nächsten Termin
- Vorstellung bei weiteren Vereinsmitgliedern oder der zuständigen Jugendgruppe
- Rückfrage nach einigen Wochen: Was war verständlich, was fehlte?
Arbeitsdienste sollten ebenfalls früh und transparent erklärt werden. Der Verein kann erläutern, welche Aufgaben anfallen und warum Uferpflege, Müllsammlung, Gerätepflege oder Gewässerbeobachtung zum Vereinsleben gehören. Entscheidend ist, die tatsächlichen Pflichten und ihre Grundlage in Satzung oder Ordnung klar zu benennen, statt sie erst später anzusprechen.
Checkliste für den Vorstand
- Zielgruppe und Ziel des Einstiegsangebots festgelegt
- Termin, Gruppengröße und verantwortliche Betreuer verbindlich geplant
- Satzung, Beitragsordnung und Aufnahmeverfahren geprüft
- Fischereirecht des Bundeslands und Bedingungen des konkreten Gewässers geprüft
- Aufsicht, Sicherheitsmaßnahmen, Notfallablauf und Zuständigkeiten geklärt
- Elterninformationen und Kinderschutzmaßnahmen vorbereitet
- Transparenter Überblick zu Kosten, Regeln und Mitgliedschaft erstellt
- Anmeldung und Kontaktaufnahme datenschutzkonform gestaltet
- Newsletter-Einwilligung getrennt und nachweisbar organisiert
- Mentoren, Ansprechpartner und Folgetermine vor Beginn benannt
- Auswertung des Angebots und zulässiger Nachfassprozess festgelegt
Typische Fehler bei der Mitgliedergewinnung
Zu breite Versprechen
„Angeln für alle, jederzeit und überall“ erzeugt Erwartungen, die ein Verein oft nicht erfüllen kann. Beschreiben Sie stattdessen konkret, welche Gewässer, Zeiten, Erlaubnisse, Angebote und Grenzen tatsächlich gelten. Das ist nicht weniger einladend, sondern die Grundlage für eine informierte Entscheidung.
Ein Schnuppertag ohne Ansprechpartner
Wenn Gäste selbst herausfinden müssen, an wen sie sich wenden können, bleiben Fragen offen. Benennen Sie bei Begrüßung, Einladung und Informationsblatt feste Ansprechpartner für Organisation, Gewässerfragen, Aufnahme und Jugendangebote.
Pflichten verschweigen
Beiträge, Arbeitsdienste und Vereinsregeln gehören nicht ins Kleingedruckte. Sie früh zu erklären bedeutet nicht, Interessierte abzuschrecken. Es verhindert vielmehr, dass eine Mitgliedschaft auf unvollständigen Erwartungen beruht.
Jugendangebote nebenbei organisieren
Kinder- und Jugendveranstaltungen benötigen eigene Zuständigkeiten, Sicherheitsplanung, Elternkommunikation und einen verantwortungsvollen Umgang mit Situationen am Wasser. Ein spontaner Termin am Gewässer ist kein ausreichendes Betreuungskonzept.
Werbung mit ungeeigneten Kontaktdaten
Adress-Scraping, ungefragte Werbe-E-Mails und Werbenachrichten an von Dritten genannte Personen können rechtlich problematisch sein. Nutzen Sie stattdessen öffentliche Informationen, selbstbestimmte Anmeldungen und dokumentierte Einwilligungen, soweit diese erforderlich sind.
FAQ: Neue Mitglieder für den Angelverein gewinnen
Darf der Verein Interessierte einfach per E-Mail anschreiben?
Unaufgeforderte Werbe-E-Mails an potenzielle Neumitglieder sind grundsätzlich kein sicherer Weg. Für elektronische Werbung ist regelmäßig eine vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Nutzen Sie öffentliche Anmeldeformulare oder holen Sie eine dokumentierte Einwilligung ein.
Kann ein Mitglied Freunde per Vereinsmail zum Schnuppertag einladen?
Die Adresse einer dritten Person sollte nicht einfach an den Verein weitergegeben werden. Das Mitglied kann persönlich informieren oder einen öffentlichen Link zum Anmeldeformular teilen. Die interessierte Person entscheidet dann selbst über die Kontaktaufnahme.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten beim Schnupperangeln?
Das hängt insbesondere vom Bundesland, vom Alter, von einer möglichen Begleitung, den Vorgaben zum Fischereischein und Erlaubnisschein sowie vom konkreten Gewässer ab. Vor dem Termin müssen die zuständige Stelle, die Gewässerbedingungen und die Vereinsordnung geprüft werden. Ein Schnupperangebot stellt keine allgemeine Angelerlaubnis dar.
Wie gewinnen wir Jugendliche ohne großes Budget?
Kooperationen mit Jugendhäusern, Schulen oder Umweltgruppen, offene Gewässerpflegetermine und kleine Natur-Workshops können mögliche Einstiege sein. Vor einer Kooperation sollten Zuständigkeiten, Aufsicht, Kommunikation und die örtlichen Vorgaben geklärt werden. Wesentlich ist eine verlässliche Betreuung durch geeignete und benannte Verantwortliche.
Woran erkennt der Verein, ob die Aktion erfolgreich war?
Der Verein kann nicht nur Besucherzahlen erfassen, sondern auch Anmeldungen für Folgetermine, Rückmeldungen, weitere Teilnahmen und tatsächliche Aufnahmen. Ebenso aufschlussreich sind freiwillige Rückmeldungen dazu, welche Informationen fehlten oder warum kein weiterer Schritt erfolgte. So kann der Verein Angebote gezielt anpassen.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 58 BGB – Sollinhalt der Vereinssatzung
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen
- Datenschutzkonferenz – Orientierungshilfe Direktwerbung unter Geltung der DS-GVO
- DOSB – Bildung im Sport
- DAFV – Kinder- und Jugendschutz in der DAFV-Jugend
- Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste – Seefischerei und Aquakultur in Deutschland
Redaktionshinweis: Fischerei- und Naturschutzrecht, Vorgaben für Fischereischeine, Jugendangebote, Erlaubnisscheine, Schonzeiten, Mindestmaße und zulässige Angelmethoden sind regional und am konkreten Gewässer zu prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der zuständigen Behörde.
