Eine Jugendgruppe im Angelverein entsteht nicht dauerhaft durch einen einzelnen Schnuppertag. Sie wächst, wenn Kinder und Jugendliche regelmäßig ans Wasser kommen, praktische Fähigkeiten erwerben, Natur verstehen und den Verein als verlässliche Gemeinschaft erleben. Dafür braucht es mehr als Angelgerät: Der Vorstand muss Zuständigkeiten klären, die Jugendleitung ein tragfähiges Programm entwickeln und alle Betreuenden auf Sicherheit, Kinderschutz sowie die geltenden Regeln vorbereiten.
Für Angelvereine ist eine Jugendgruppe deshalb zugleich Nachwuchsarbeit, Bildungsangebot und Vereinsaufgabe. Der Aufbau gelingt besonders gut, wenn der Verein klein und verlässlich startet: mit klaren Verantwortlichkeiten, wenigen realistisch betreuten Terminen, transparenter Elternkommunikation und einer Prüfung der Regeln am jeweiligen Gewässer.
Auftrag und Ziele der Jugendgruppe festlegen
Bevor der erste Termin beworben wird, sollte der Verein festhalten, wofür seine Jugendarbeit steht. Angeln ist ein wichtiger Bestandteil, aber nicht das einzige Ziel. Eine Jugendgruppe kann Fischerei mit Gewässerwissen, Natur- und Umweltschutz, Gemeinschaft und Beteiligung verbinden.
Als inhaltliche Orientierung eignet sich die Jugendordnung des DAFV 2025. Sie nennt unter anderem Mitbestimmung und Teilhabe, Kinder- und Jugendbildung, Aus- und Weiterbildung, ehrenamtliches Engagement, Zusammenarbeit mit anderen Institutionen sowie Sport als Felder der Jugendarbeit.
Ein einfaches Leitbild formulieren
Für den Start genügt ein kurzer, schriftlich festgehaltener Rahmen. Er kann etwa diese Grundsätze enthalten:
- Die Jugendgruppe vermittelt einen verantwortungsvollen Umgang mit Fischen, Gewässern und Lebensräumen.
- Kinder und Jugendliche lernen altersgerecht und gestalten geeignete Teile des Programms mit.
- Aktivitäten finden unter klaren Zuständigkeiten sowie mit Sicherheits- und Kinderschutzregeln statt.
- Die Gruppe steht Mitgliedern mit unterschiedlicher Vorerfahrung offen.
- Fang, Entnahme und Verwertung richten sich nach geltendem Recht und der Gewässerordnung.
Diese Punkte können in einer Jugendordnung, einem Vorstandsbeschluss oder zunächst im Jahresplan stehen. Entscheidend ist ihre Umsetzung: Jugendliche sollen nicht nur teilnehmen, sondern Themen vorschlagen, über geeignete Aktivitäten mitentscheiden und bei passenden Aufgaben Verantwortung übernehmen.
Rollen, Zuständigkeiten und Beteiligung organisieren
Eine Jugendgruppe braucht verlässliche Erwachsene, sollte aber nicht von einer einzigen Person abhängen. Der Vorstand sollte mindestens eine Jugendleitung und eine Stellvertretung benennen. Ein kleiner Betreuungskreis verteilt Planung, Material, Kommunikation und Aufsicht auf mehrere Schultern.
Aufgaben schriftlich verteilen
- Vorstand: schafft den organisatorischen Rahmen, entscheidet über Budget und bindet die Jugendarbeit in den Gesamtverein ein.
- Jugendleitung: plant Termine, koordiniert Betreuende und ist zentrale Ansprechperson für Jugendliche und Eltern.
- Betreuungsteam: begleitet Gruppenstunden, unterstützt praktische Übungen und achtet auf vereinbarte Regeln.
- Gewässerverantwortliche: informieren über das Vereinsgewässer, besondere Gefahren sowie die dort geltenden Bestimmungen.
- Materialverantwortliche: organisieren Leihgerät, Verbrauchsmaterial und die für den Termin vorgesehene Sicherheitsausstattung.
- Jugendsprecherinnen und Jugendsprecher: sammeln Wünsche und bringen die Sicht der Gruppe in die Planung ein.
Zu jeder Aufgabe gehört eine Vertretung. Der Verein sollte vorab festlegen, wer bei einer Absage informiert, wer einen Termin wegen Wetter oder Gewässerbedingungen beendet und wer Eltern im Notfall kontaktiert. Solche Fragen erst am Gewässer zu klären, belastet Betreuende und Familien unnötig.
Jugendliche wirksam beteiligen
Mitbestimmung wird greifbar, wenn sie sich auf konkrete Entscheidungen bezieht. Die Gruppe kann zwischen Ausflugszielen wählen, eine Arten-Rallye vorbereiten, Regeln für die gemeinsame Gerätekiste entwickeln oder Themen für den Winterabend bestimmen. Eine kurze Runde mit drei Fragen ist dafür ausreichend: Was hat gut funktioniert? Was möchten wir lernen? Was brauchen wir für den nächsten Termin? Ergebnisse sollten sichtbar notiert und in der nächsten Planung aufgegriffen werden.
Das Jahresprogramm abwechslungsreich planen

Ein tragfähiges Programm wechselt zwischen Angeln, Lernen, Bewegung, Naturbeobachtung und Gemeinschaft. Reine Ansitztermine können besonders für Einsteigerinnen und Einsteiger lang oder überfordernd sein. Umgekehrt sollte der Bezug zum Angeln als Vereinszweck erkennbar bleiben.
Ein möglicher Jahresrhythmus
- Frühjahr: Gerätekunde, Knotentraining, Gewässerbegehung, Müllsammelaktion sowie Einführung in Pflanzen und Wasserinsekten.
- Frühsommer: Schnuppertag, einfache Angelpraxis, Bestimmungsübungen und gemeinsame Verpflegung.
- Sommer: Tagesausflug, Wetter- und Orientierungsthemen sowie Übungen zur Ersten Hilfe; Termine in Dämmerung oder Nacht nur nach besonders sorgfältiger Planung.
- Spätsommer: Artenkenntnis sowie Fischverwertung und Lebensmittelhygiene, soweit dies rechtlich zulässig und fachgerecht angeleitet ist.
- Herbst: Gewässerpflege, Uferbeobachtung, Fotoprojekt ohne Fangdruck und Planung des Folgejahres.
- Winter: Montagen basteln, Vereinsabend, Quiz, Jahresrückblick und Vorbereitung auf passende Lehrgänge oder Prüfungen.
Für jeden Termin empfiehlt sich ein kurzes Planungsblatt mit Zielgruppe, Lernziel, Treffpunkt, Anfang und Ende, Betreuenden, Material, Wetterrisiken, Notfallablauf und den zuvor geprüften Vorgaben für das Gewässer. Damit wird aus einer guten Idee eine umsetzbare Veranstaltung.
Mit Lernstationen arbeiten
Am Wasser lernen viele Kinder und Jugendliche besonders gut durch eigenes Ausprobieren. Eine Einheit kann beispielsweise eine Station zur Angelmontage, eine Station zum Kescher- und Artenbestimmen, eine Gewässerbeobachtung und einen Sicherheitscheck enthalten. Kleingruppen wechseln nach einer vereinbarten Zeit. So bleiben auch Teilnehmende eingebunden, die gerade nicht angeln.
Anfängerinnen und Anfänger brauchen einfache Geräte, verständliche Einweisungen und genügend Zeit. Fortgeschrittene können Montagen selbst binden, Beobachtungen dokumentieren oder bei geeigneten Aufgaben unterstützen. Fangzahlen sollten nicht das einzige Erfolgskriterium sein. Artenkenntnis, Teamarbeit, sorgfältiger Umgang mit Gerät und Engagement für das Gewässer gehören ebenfalls dazu.
Vor dem ersten Termin: Unterlagen und Abläufe vorbereiten
Vor der ersten Veranstaltung benötigt die Jugendleitung einen aktuellen Überblick über Teilnehmende, Erreichbarkeit und relevante Hinweise für den Termin. Eltern sollten rechtzeitig erfahren, wo die Gruppe ist, wann sie zurückkehrt, welche Kleidung erforderlich ist und welche Aktivitäten vorgesehen sind.
Checkliste für die Anmeldung
- Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten des Kindes oder Jugendlichen
- Erreichbare Telefonnummern der Sorgeberechtigten und Notfallkontakte
- Für die Durchführung relevante gesundheitliche Hinweise, Allergien und erforderliche Medikamente
- Abholregelung und gegebenenfalls Zustimmung zur selbstständigen Heimkehr
- Einverständnis zur Teilnahme an konkret beschriebenen Aktivitäten
- Informationen zu Schwimmkenntnissen oder bekannten Einschränkungen, soweit für den Termin erforderlich
- Getrennte Regelungen für Fotos, Videoaufnahmen und digitale Kommunikation
Der DAFV stellt unter Dokumente und weitere Downloads für Jugendveranstaltungen unter anderem Muster für Elternerklärungen, Fotoerlaubnisse und Notfallkontakte bereit. Hinzu kommen Arbeitshilfen zu Erster Hilfe, Finanzierung, Verpflegung, Hygiene, Programmplanung und Versicherung. Die Vorlagen sind eine Arbeitsgrundlage und müssen auf Verein, Veranstaltung und Datenschutzorganisation angepasst werden.
Kontaktdaten und Gesundheitsinformationen dürfen nur zweckgebunden verarbeitet, vor unbefugtem Zugriff geschützt und nicht länger als erforderlich aufbewahrt werden. Für Messenger-Gruppen braucht der Verein eine eigene Regelung zu Moderation, zulässigen Inhalten, Fotos und Erreichbarkeit. Direkte Kommunikation zwischen Betreuungspersonen und Minderjährigen sollte nachvollziehbar und transparent organisiert sein.
Sicherheit und Kinderschutz am Wasser

Rutschige Ufer, tiefe Wasserstellen, Haken, Messer, Gewitter, Dunkelheit und Fahrten sind mögliche Risikobereiche in der Jugendarbeit am Gewässer. Deshalb genügt keine allgemeine Vereinsregel. Für jede Veranstaltung müssen Ort, Aktivität und Teilnehmendengruppe betrachtet werden.
Das Kinderschutzkonzept der DAFV-Jugend nennt Gewässeraktivitäten, Übernachtungen, Fahrgemeinschaften, Einzelbetreuung und digitale Kommunikation als typische Risikobereiche. Es arbeitet mit Risikoanalyse, Mehr-Personen-Prinzip, klaren Regeln, Ansprechpersonen, Beschwerdewegen und Verhaltenskodex. Für Angelvereine ist dies eine fachlich belastbare Orientierung, ersetzt jedoch nicht die eigene Risikobewertung.
Praktische Sicherheitsregeln
- Vor dem Termin wird der vorgesehene Uferbereich auf erkennbare Gefahren geprüft.
- Die Gruppe nutzt vereinbarte Bereiche und hält ausreichenden Abstand zwischen Angelplätzen.
- Haken, Messer, Ruten und Köder werden erst nach Einweisung verwendet.
- Bei Gewitter, Sturm, Hochwasser oder unzureichender Sicht wird der Termin unterbrochen, verlegt oder abgesagt.
- Notfallkontakte und die für die Veranstaltung vorgesehene Erste-Hilfe-Ausstattung sind verfügbar.
- Bei Booten, tiefen Gewässern oder unübersichtlichen Ufern wird der zusätzliche Schutzbedarf, etwa durch geeignete Schwimmwesten und weitere Betreuung, vorab geprüft.
- Bei Fahrten werden Fahrzeuge, Sitzplätze, Übergaben und Zuständigkeiten vorab geklärt.
Übernachtungen brauchen zusätzliche Regeln zu Schlafbereichen, Sanitärsituation, Medikamenten, Aufsicht, Nachtdiensten und Rückzugsmöglichkeiten. Einzelbetreuung sollte vermieden werden. Das Mehr-Personen-Prinzip dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen ebenso wie dem Schutz der Betreuenden.
Personal und erweitertes Führungszeugnis
Der Verein sollte vor einem Einsatz klären, welche Aufgaben eine enge oder regelmäßige Betreuung Minderjähriger beinhalten. § 72a SGB VIII betrifft Vereinbarungen, durch die öffentliche Träger der Jugendhilfe mit freien Trägern und Vereinen den Einsatz einschlägig vorbestrafter Personen in entsprechenden Aufgaben ausschließen sollen. Ob ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen ist, hängt von Art, Intensität und Dauer des Kontakts sowie von einschlägigen Vereinbarungen ab.
Eine pauschale Pflicht für jede Hilfsperson folgt daraus nicht. Der Vorstand sollte die vor Ort geltenden Vereinbarungen, Hinweise des zuständigen Jugendamts und gegebenenfalls Vorgaben des Verbands berücksichtigen. Unabhängig davon braucht die Gruppe einen Verhaltenskodex, benannte Ansprechpersonen und einen verständlichen Beschwerdeweg.
Fischereirecht für Minderjährige regional prüfen
Die Mitgliedschaft im Angelverein oder die Teilnahme an einer Jugendgruppe ersetzt keine gesetzlich erforderliche Berechtigung zum Angeln. Je nach Bundesland und Gewässer können Fischereischein oder Jugendfischereischein, Erlaubnisschein und eine bestimmte Begleitung erforderlich sein. Auch Schonzeiten, Schonmaße, erlaubte Methoden, Fanggeräte und Entnahmeregeln können abweichen.
Vor jedem praktischen Angeltermin sollte der Verein dokumentiert prüfen:
- Welches Bundesland und welche Behörde sind zuständig?
- Welche Voraussetzungen gelten für Alter und Teilnahme der Jugendlichen?
- Ist ein Fischereischein oder Jugendfischereischein erforderlich?
- Welche Begleitung ist vorgeschrieben?
- Welcher Erlaubnisschein und welche Gewässerordnung gelten?
- Welche Arten, Methoden, Köder, Fangzeiten und Entnahmeregeln sind am konkreten Gewässer zulässig?
- Gibt es zusätzliche Bestimmungen des Fischereiberechtigten?
Die Unterschiede zeigen Bayern und Baden-Württemberg. In Bayern dürfen Minderjährige seit dem 1. Januar 2025 ab sieben Jahren bis einschließlich 17 Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln. Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft; ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer bleibt grundsätzlich erforderlich. Maßgeblich ist die aktuelle Information des Bayerischen Staatsministeriums zur Angelfischerei.
In Baden-Württemberg benötigen Jugendliche zwischen sieben und 15 Jahren nach dem Serviceportal Baden-Württemberg einen Jugendfischereischein, das Einverständnis der Eltern und die Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein. Zusätzlich ist die Erlaubnis des Fischereiberechtigten für das Gewässer nötig. Diese Beispiele gelten nicht automatisch in anderen Bundesländern.
Eltern gewinnen und Vertrauen aufbauen
Eltern möchten nachvollziehen können, was ihre Kinder am Gewässer tun, wie lange ein Termin dauert und wer verantwortlich ist. Eine klare Einladung sollte daher Lernziele, Ort, Zeit, Ausrüstung, Kontaktpersonen und den Ablauf verständlich benennen. Sicherheits- und Kinderschutzregeln sollten dabei nicht versteckt, sondern sachlich erklärt werden.
Ein Elternabend oder eine kurze Einführung am Vereinsgewässer kann Fragen zu Ausrüstung, Begleitung, Fischereirecht und Kommunikation aufgreifen. Für neue Familien ist ein Schnuppertag mit Leihgerät häufig ein niedrigschwelliger Einstieg. Eine kurze Liste mit wetterfester Kleidung, festem Schuhwerk, Sonnenschutz, Trinkflasche und gegebenenfalls persönlichen Medikamenten hilft bei der Vorbereitung. Teure Ausrüstung sollte keine Voraussetzung für die erste Teilnahme sein.
Finanzierung: klein anfangen und gezielt beantragen
Für die Jugendgruppe sollte der Vorstand ein nachvollziehbares Jahresbudget vorsehen. Regelmäßig anfallen können Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Leihgerät, Bestimmungshilfen, Verpflegung, Fahrten oder Ersatzbeschaffungen. Größere Anschaffungen sollten erst erfolgen, wenn Bedarf, Lagerung und Betreuung dauerhaft gesichert sind.
Für zusätzliche Vorhaben, etwa einen Schnuppertag, einen Workshop zur Gewinnung von Betreuenden oder Material für Umweltbildung, kann das Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt interessant sein. Laut DSEE können Projekte zur Stärkung von Engagement und Ehrenamt mit bis zu 1.500 Euro gefördert werden; genannt werden unter anderem Materialien, Öffentlichkeitsarbeit, Workshops, Veranstaltungskosten und externe Honorare.
Die Konditionen sind vor dem Antrag aktuell zu prüfen. Die FAQ der DSEE nennen unter anderem regionale Voraussetzungen, höchstens 90 Prozent Förderanteil und mindestens zehn Prozent Eigenanteil. Das Projekt muss über den Regelbetrieb hinausgehen; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ein realistischer Finanzierungsplan
- Vereinsbudget für Verbrauchsmaterial und Grundausstattung
- Nachvollziehbar dokumentierte Spenden
- Kooperationen mit Schulen, Umweltbildungsstellen oder Jugendringen
- Zweckgebundene Förderanträge für zusätzliche Projekte
- Gebrauchte und vor dem Einsatz geprüfte Ausrüstung als Leihbestand
Typische Fehler beim Aufbau vermeiden
- Alles hängt an einer Person: Stellvertretung und Betreuungsteam von Beginn an einplanen.
- Sicherheit wird erst am Termin geklärt: Ort, Wetter, Notfallablauf und Zuständigkeiten vorher prüfen.
- Landesrecht wird verallgemeinert: Regeln immer für Bundesland und konkretes Gewässer prüfen.
- Eltern erhalten Informationen nur im Chat: Wichtige Angaben zusätzlich verbindlich und datenschutzgerecht bereitstellen.
- Jugendliche bleiben reine Teilnehmende: Themen, Regeln und geeignete Aufgaben gemeinsam entwickeln.
- Fang ist das einzige Erfolgskriterium: Lernen, Teamarbeit und Gewässerverantwortung ebenso anerkennen.
- Zu groß starten: Mit wenigen verlässlich betreuten Terminen beginnen und nach dem Pilotjahr auswerten.
FAQ zur Jugendgruppe im Angelverein
Ab welchem Alter dürfen Kinder in der Jugendgruppe angeln?
Das ist nicht bundesweit einheitlich. Maßgeblich sind das Fischereirecht des Bundeslands, die erforderlichen Berechtigungen, eine gegebenenfalls vorgeschriebene Begleitung sowie der Erlaubnisschein und die Gewässerordnung. Auch ohne eigenes Angeln können jüngere Kinder bei geeigneten Natur- und Gewässerthemen teilnehmen.
Reicht die Aufsicht durch ein erwachsenes Vereinsmitglied?
Nicht automatisch. Landesrecht und Gewässerbestimmungen können eine Person mit gültigem Fischereischein oder weitere Voraussetzungen verlangen. Zusätzlich muss die Aufsicht angesichts von Alter, Gruppengröße, Gelände und Aktivität tatsächlich gewährleistet sein.
Wie viele Betreuende braucht eine Jugendgruppe?
Eine einheitliche Zahl lässt sich nicht aus den vorliegenden Quellen ableiten. Der Verein sollte Gruppengröße, Alter, Gewässer, Aktivität und Risiken bewerten. Bei Gewässerterminen, Fahrten und Übernachtungen ist das Mehr-Personen-Prinzip besonders wichtig.
Was gehört in die Einverständniserklärung der Eltern?
Sie sollte die Teilnahme, Erreichbarkeit, Notfallinformationen, Abholregelung, gesundheitliche Hinweise und geplante Aktivitäten verständlich beschreiben. Foto- und Videoeinwilligungen sollten getrennt und freiwillig geregelt werden. DAFV-Muster müssen an Verein und Datenschutzorganisation angepasst werden.
Wie startet ein kleiner Verein ohne viele Helfende?
Mit einem überschaubaren Pilotjahr: wenigen, zuverlässig betreuten Terminen, einer klaren Vertretung und einem begrenzten Leihbestand. Nach jedem Termin helfen Rückmeldungen von Jugendlichen, Eltern und Betreuenden dabei, Abläufe zu verbessern, bevor das Angebot wächst.
Startplan für die ersten 90 Tage
- Woche 1 bis 2: Vorstandsbeschluss fassen, Jugendleitung und Vertretung benennen, Ziele und Budget festlegen.
- Woche 3 bis 4: Gewässer und Risikobereiche prüfen, Fischereirecht, Erlaubnisschein und Gewässerordnung klären, Betreuungsteam ansprechen.
- Woche 5 bis 6: Mehrere Termine planen, Leihgerät und Unterlagen vorbereiten, Kommunikations- und Notfallablauf festlegen.
- Woche 7 bis 8: Eltern informieren, Schnuppertag bewerben, Aufgaben verteilen und den Ablauf gemeinsam besprechen.
- Woche 9 bis 12: Ersten Termin durchführen, Rückmeldungen sammeln, offene Punkte nacharbeiten und Folgetermine bestätigen.
Nach drei Monaten sollte der Vorstand nicht allein auf Teilnehmerzahlen schauen. Entscheidend ist, ob Jugendliche wiederkommen, Eltern gut informiert sind, Aufgaben auf mehrere Personen verteilt bleiben und die Gruppe die Sicherheits- sowie Rechtsvorgaben zuverlässig umsetzt. Auf dieser Grundlage kann aus einer kleinen Runde eine dauerhafte Jugendgruppe werden, die Angeln, Respekt vor dem Gewässer und gemeinschaftliche Vereinsarbeit verbindet.
Quellen & weiterführende Informationen
- DAFV: Jugendordnung 2025
- DAFV: Dokumente und weitere Downloads für die Jugendarbeit
- DAFV-Jugend: Kinder- und Jugendschutz
- Gesetze im Internet: § 72a SGB VIII
- Bayerisches Staatsministerium: Angelfischerei in Bayern
- Serviceportal Baden-Württemberg: Fischereischein beantragen
- DSEE: Mikroförderprogramm
- DSEE: FAQ zum Mikroförderprogramm
Hinweis: Fischerei- und Naturschutzrecht, Gewässerordnungen, Förderbedingungen und Anforderungen an die Betreuung Minderjähriger können sich ändern und regional abweichen. Vor der Umsetzung sollte der Verein die aktuelle Rechtslage bei zuständigen Stellen, dem Fischereiberechtigten und gegebenenfalls dem Jugendamt prüfen.
