Angeln mit Kindern und Jugendlichen verbindet Naturerlebnis, Verantwortung und praktische Fähigkeiten. Am Vereinsgewässer kommen jedoch besondere Risiken zusammen: Wasser, Haken, Messer, unwegsames Gelände, Wetterwechsel und der Umgang mit lebenden Tieren. Hinzu kommen Situationen mit engem persönlichem Kontakt, etwa bei Fahrten, Umkleiden, Freizeiten oder Übernachtungen.
Ein verantwortungsvoller Angelverein braucht deshalb mehr als eine erwachsene Person am Ufer. Er benötigt ein verständliches Schutzkonzept, klar verteilte Zuständigkeiten und Regeln, die zum eigenen Verein, zum genutzten Gewässer und zum jeweiligen Bundesland passen. Kinderschutz, Aufsicht, Tierschutz und Fischereirecht müssen bei jedem Jugendangebot zusammen gedacht werden. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Gemeinschaftsveranstaltungen im Angelverein planen.
Warum Angelvereine ein eigenes Schutzkonzept brauchen
Ein Schutzkonzept beschreibt, wie der Verein Kinder und Jugendliche vor Gewalt, sexualisierten Übergriffen, Vernachlässigung und gefährlichen Situationen schützen will. Es legt zugleich fest, wie Betreuende handeln, wenn ihnen eine Grenzverletzung auffällt, ein Kind etwas berichtet oder ein konkreter Verdacht entsteht.
Die DAFV-Jugend beschreibt Kinderschutz als verbindlichen Standard für ihre eigenen Maßnahmen. Sie empfiehlt Mitgliedsverbänden, die Grundsätze für die Arbeit vor Ort zu nutzen, anzupassen und weiterzuentwickeln. Für Angelvereine ist das ein sinnvoller Maßstab, aber keine automatisch für jeden Verein geltende Rechtsnorm. Ein eigenes Konzept muss daher die tatsächlichen Abläufe des Vereins abbilden: vom Schnupperangeln über die regelmäßige Jugendstunde bis zum mehrtägigen Angelcamp.
Ein gutes Schutzkonzept ist kein Misstrauensvotum gegen Ehrenamtliche. Es schafft Transparenz, schützt Minderjährige und gibt Betreuenden Orientierung. Klare Regeln helfen außerdem, Missverständnisse zu vermeiden und Verantwortung nicht stillschweigend bei einer einzelnen Person abzuladen.
Die wichtigsten Bausteine eines Vereinskonzepts
1. Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen
Der Vorstand sollte eine Kinderschutz-Ansprechperson und eine Vertretung benennen sowie deren Qualifizierung und Erreichbarkeit regeln. Kinder, Eltern und Betreuende müssen wissen, an wen sie sich wenden können. Die Ansprechpersonen müssen eine Meldung nicht allein bearbeiten, sondern sollen den vereinbarten Ablauf kennen und bei Bedarf geeignete Fachstellen einbeziehen.
- Der Vorstand beschließt das Schutzkonzept und trägt die Verantwortung für seine Umsetzung im Verein.
- Die Jugendleitung organisiert Angebote und setzt die Regeln im Alltag um.
- Betreuende beachten den Verhaltenskodex, sorgen für Aufsicht und melden Beobachtungen nach dem festgelegten Weg.
- Die Kinderschutz-Ansprechperson nimmt Hinweise vertraulich entgegen und unterstützt die weiteren Schritte.
- Der Gewässerwart informiert über konkrete Gefahren und Einschränkungen am Angelplatz.
Kontaktdaten und Vertretungsregelungen gehören in die Betreuerunterlagen. Bei unmittelbarer Gefahr steht der Schutz des Kindes im Vordergrund. Dann ist unverzüglich geeignete Hilfe, etwa Rettungsdienst oder Polizei, einzuschalten.
2. Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex sollte kurz, verständlich und für alle Betreuenden verbindlich anerkannt sein. Die DAFV-Jugend nennt unter anderem Regeln zu Nähe und Distanz, Privatsphäre, sozialen Medien, Aufsicht und Meldungen bei Verdacht.
Für die Jugendarbeit am Gewässer können folgende Grundsätze in den Kodex aufgenommen werden:
- Körperkontakt wird angekündigt und erfolgt nur, wenn das Kind ihn möchte oder er aus einem nachvollziehbaren Sicherheitsgrund erforderlich ist.
- Betreuende vermeiden Einzelkontakte in abgeschlossenen oder uneinsehbaren Räumen.
- Private Treffen, Einzelchats und Geschenke an einzelne Kinder werden nicht informell behandelt, sondern nach transparenten Vereinsregeln geregelt.
- Hilfestellungen beim Werfen, Hakenlösen oder Anlegen einer Schwimmweste werden erklärt und möglichst in Sichtweite anderer geleistet.
- Abwertungen, Bloßstellungen, sexualisierte Sprache und Strafmaßnahmen, die Essen, Schlaf oder Sicherheit betreffen, haben in der Jugendarbeit keinen Platz.
- Fotos und Videos werden nur nach der vorab festgelegten Vereinsregel erstellt oder veröffentlicht.
3. Risikoanalyse am Vereinsgewässer
Der Verein sollte häufig genutzte Angelplätze gemeinsam mit Jugendleitung und Gewässerwart prüfen. Dabei geht es nicht nur um sichtbare Gefahren. Auch schlecht einsehbare Bereiche, abgelegene Wege oder Angebote mit nur einer betreuenden Person können für die Planung relevant sein.
- Wie tief und zugänglich ist das Wasser?
- Gibt es rutschige Böschungen, Stege, Wehre, Strömungen oder instabile Ufer?
- Wo befinden sich Erste-Hilfe-Material, Rettungsmittel und eine erreichbare Zufahrt?
- Welche Bereiche sind für Kinder und Jugendliche gesperrt?
- Wie werden Haken, Messer, Köder, Blei und Werkzeuge ausgegeben und wieder eingesammelt?
- Wie wird bei Gewitter, Hochwasser, Hitze oder Kälte gehandelt?
Die Ergebnisse sollten in eine kurze Gewässer- und Veranstaltungscheckliste einfließen. Vor Beginn werden Gefahrenstellen gezeigt und die Regeln verständlich erklärt. So wird aus einer allgemeinen Sicherheitsabsicht ein konkreter Ablauf für den jeweiligen Angelplatz.
4. Schulung und Eignung der Betreuenden
Betreuende brauchen eine Einführung in Aufsicht, Erste Hilfe, Gewässergefahren, Tierschutz, Prävention und den Umgang mit Hinweisen oder Verdachtsfällen. Neue Helfende sollten diese Einweisung vor ihrem ersten Einsatz erhalten. Wiederkehrende Besprechungen helfen, Regeln im Vereinsalltag präsent zu halten.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt stellt Informationen und Materialien zu Schutzkonzepten und Prävention bereit. Ein Angelverein muss deshalb nicht bei null anfangen. Vorlagen und Materialien müssen jedoch an die eigene Jugendgruppe, die örtlichen Gewässer und die tatsächlichen Veranstaltungsformen angepasst werden.
Aufsicht beim Angeln: eindeutig, aktiv und nachvollziehbar
Aufsicht bedeutet nicht, nur gelegentlich vom Nachbarplatz herüberzusehen. Die verantwortliche Person muss wissen, welche Kinder zu ihrer Gruppe gehören, wo sie sich aufhalten und welche Tätigkeiten sie ausführen. Wie eng die Aufsicht sein muss, hängt insbesondere von Alter, Reife, Erfahrung, Gruppengröße, Gelände und Wetter ab. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Jugendangeln organisieren: Recht, Aufsicht und Sicherheit prüfen.
Vor jeder Veranstaltung sollten Zuständigkeiten eindeutig festgelegt werden:
- Wer führt die Anwesenheitsliste?
- Wer betreut welche Kleingruppe?
- Wer ist für Abholungen ansprechbar?
- Wer bleibt bei einem verletzten Kind, während Hilfe organisiert wird?
- Wer entscheidet bei Wetter- oder Gewässergefahren über Unterbrechung oder Abbruch?
Eine einfache Übersicht mit Namen, Notfallkontakten und Gruppenzuordnung kann Aufsichtslücken vermeiden. Beim Wechsel der Aufsicht sollte die Übergabe ausdrücklich erfolgen. Ob Kinder das Gelände allein verlassen dürfen, muss vorab geregelt und mit den Sorgeberechtigten abgestimmt sein.
Besondere Regeln für Angelcamps und Übernachtungen
Mehrtagige Veranstaltungen brauchen eine eigene Ablauf- und Notfallplanung. Dazu gehören Notfallkontakte, Angaben zu Allergien oder Medikamenten, Abholberechtigungen sowie klare Kommunikationswege. Gesundheitsdaten sollten nur erhoben werden, soweit sie für die Betreuung erforderlich sind, und vertraulich behandelt werden.
Unterkunft und Privatsphäre
- Schlaf- und Sanitärbereiche werden passend zu Alter, Gruppensituation und Unterkunft organisiert.
- Betreuende schlafen nicht ohne nachvollziehbaren Grund allein mit einzelnen Kindern in einem Raum.
- Toiletten, Duschen und Umkleiden werden nicht ohne Anlass betreten.
- Erforderliche Kontrollen erfolgen angekündigt, nachvollziehbar und nach Möglichkeit durch zwei Betreuende.
- Regeln für Alkohol, Rauchen, private Geräte und das nächtliche Verlassen des Geländes werden vor Beginn kommuniziert.
Transport und Erreichbarkeit
Für Fahrten sollten Fahrer, Fahrzeuge, Abfahrts- und Rückkehrzeiten sowie Abholregelungen eindeutig feststehen. Einzeltransporte sollten auf notwendige Fälle beschränkt und für Eltern und Verein transparent sein. Während der gesamten Veranstaltung muss eine verantwortliche Person erreichbar sein.
Notfallplanung
Die Betreuenden müssen Treffpunkt, Rettungszufahrt und Adresse des Gewässers kennen. Für Unwetter, vermisste Kinder oder Unfälle braucht die Gruppe einen vorher besprochenen Ablauf. Ein Notfallblatt kann Gewässeradresse, Zufahrtsbeschreibung, Rettungswege, Notfallkontakte und Zuständigkeiten bündeln.
Fotos, Videos und soziale Medien
Der Verein sollte vor einer Veranstaltung klar regeln, ob Aufnahmen gemacht werden und wofür sie verwendet werden dürfen. Für erkennbare Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen braucht es eine verständliche, vorab geklärte Regelung. Diese sollte Zweck, Medium und die Möglichkeit eines Widerrufs benennen.
Eine praxistaugliche Fotoregel für Angelvereine umfasst:
- Keine Aufnahmen in Umkleiden, Schlaf- oder Sanitärbereichen.
- Keine Veröffentlichung peinlicher, verletzlicher oder bloßstellender Situationen.
- Keine unnötige Verbindung von Bildern mit Namen, Aufenthaltsorten oder persönlichen Angaben.
- Veröffentlichungen nur über festgelegte Vereinskanäle und durch benannte Personen.
- Widerrufe zügig beachten und Aufnahmen aus kontrollierbaren Vereinsmedien entfernen.
Auch Messenger-Gruppen brauchen klare Regeln. Minderjährige sollten nicht über private Einzelchats mit Betreuenden organisiert werden, wenn ein transparenter Vereinskanal möglich ist. Eltern oder Sorgeberechtigte werden in die Kommunikationswege einbezogen.
Erweitertes Führungszeugnis: keine pauschale Pflicht
Ein erweitertes Führungszeugnis ist nicht automatisch für jede ehrenamtliche Vereinsfunktion erforderlich. Nach der Bundesinformation zum Bundeskinderschutzgesetz kommt es bei ehren- oder nebenamtlichen Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere auf Art, Intensität und Dauer des möglichen Kontakts zu Minderjährigen an.
Der Verein sollte deshalb die konkrete Tätigkeit prüfen: Besteht regelmäßiger oder besonders intensiver Kontakt? Sind einzelne Betreuende in Freizeiten oder Übernachtungen eingesetzt? Gibt es Vereinbarungen mit dem örtlichen Jugendamt oder einem zuständigen Träger? Die Antwort kann je nach Verein, Aufgabe und örtlicher Einbindung unterschiedlich ausfallen.
Vorstand und Jugendleitung sollten die Entscheidung nachvollziehbar festhalten und bei Einsichtnahmen die datenschutzrechtlichen Anforderungen beachten. Ein Führungszeugnis ersetzt weder Schulung noch Verhaltenskodex, Risikoanalyse oder Ansprechpersonen. Es kann nur ein Baustein des Schutzkonzepts sein.
Angeln mit Minderjährigen: Landesrecht und Gewässerordnung prüfen
Fischereirecht ist wesentlich durch Landesrecht geprägt. Altersgrenzen, Jugendfischereischein, Begleitpflicht, zulässige Angelarten und die Frage, ob Minderjährige selbst angeln dürfen, können sich je nach Bundesland unterscheiden. Zusätzlich gelten die Regelungen für das konkrete Gewässer.
Vor jedem Jugendtermin sollte der Verein daher prüfen:
- Welche fischereirechtlichen Voraussetzungen gelten im Bundesland?
- Benötigt das Kind oder die jugendliche Person einen Jugendfischereischein oder eine andere Berechtigung?
- Welche Anforderungen gelten für die erwachsene Begleitperson?
- Liegt die erforderliche Erlaubnis für das konkrete Gewässer vor?
- Welche Angelmethoden, Köder und Geräte sind dort erlaubt?
- Welche Schonzeiten, Mindestmaße und örtlichen Schutzauflagen gelten?
- Welche Tätigkeiten dürfen Minderjährige beim Fang, Versorgen und Zurücksetzen ausüben?
Das BayernPortal nennt für Bayern besondere Voraussetzungen für Kinder und Jugendliche von sieben bis einschließlich 17 Jahren, die in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen. Die Begleitperson trägt dabei insbesondere Verantwortung für die Einhaltung des Tierschutzes. Diese Regel ist ein bayerisches Beispiel und keine bundesweite Vorgabe.
Auch Berlin zeigt die Unterschiede: Das Berliner Fischereiamt beschreibt für Kinder unter zwölf Jahren eine besonders enge Heranführung. Sie angeln dort nicht selbstständig und nicht mit eigener Angel; der erwachsene Fischereischeininhaber muss unmittelbar eingreifen können. Das Abködern lebender Fische sowie Betäuben und Töten darf Kindern dort nicht überlassen werden.
Vereine dürfen Vorgaben aus Bayern oder Berlin daher nicht auf ihr eigenes Gewässer übertragen. Maßgeblich sind vor dem jeweiligen Termin die aktuellen Angaben der zuständigen Fischereibehörde, die Gewässerordnung und der konkrete Erlaubnisschein beziehungsweise die Angelkarte.
Sicherheit und Tierschutz am Angelplatz

Beim Jugendangeln werden Sicherheitsregeln praktisch eingeübt. Ob Schwimmwesten oder andere Auftriebsmittel erforderlich oder sinnvoll sind, richtet sich nach Gewässer, Uferbereich und Veranstaltung. Sie ersetzen niemals die Aufsicht. Angelplätze sollten so gewählt und organisiert werden, dass sichere Bewegungsflächen vorhanden sind und Haken nicht in Richtung anderer Personen geworfen werden.
Vor dem ersten Wurf erklärt die Jugendleitung insbesondere:
- Ruten werden nur nach Blickkontrolle und mit ausreichendem Abstand geschwungen.
- Haken, Messer und Zangen bleiben bei Nichtgebrauch gesichert.
- Wathosen, Boote, Stege und Uferbereiche werden nur nach vorheriger Freigabe genutzt.
- Bei Gewitter wird das Angeln beendet und ein geeigneter sicherer Ort aufgesucht.
- Fische werden nur so lange und so schonend wie nötig aus dem Wasser genommen.
- Betäubung, Tötung, Versorgung und Zurücksetzen erfolgen nur nach geltendem Recht und unter geeigneter Anleitung.
Ein Fang sollte nicht als Wettbewerb um die größte Zahl vermittelt werden. Naturbeobachtung, Artenkenntnis und ein sorgfältiger Umgang mit Gewässer und Tieren stärken die pädagogische Qualität der Jugendarbeit und passen zu einem verantwortungsvollen Vereinsangebot.
Umgang mit Grenzverletzungen und Verdachtsfällen
Ein Hinweis kann von einem Kind, Eltern, Betreuenden oder einer außenstehenden Person kommen. Betreuende hören ruhig zu, nehmen Aussagen ernst und versprechen keine absolute Geheimhaltung. Sie sollten keine suggestiven Fragen stellen, nicht selbst ermitteln und eine beschuldigte Person nicht eigenmächtig konfrontieren.
Ein vereinbarter Ablauf kann so aussehen:
- Die Situation beenden und die unmittelbare Sicherheit des Kindes herstellen.
- Das Kind ruhig anhören und festhalten, was beobachtet oder gesagt wurde.
- Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und wörtliche Aussagen sachlich dokumentieren.
- Die Kinderschutz-Ansprechperson und den Vorstand nach dem festgelegten Weg informieren.
- Bei akuter Gefahr, Verletzung oder dringendem Handlungsbedarf unverzüglich geeignete Hilfe einschalten.
- Die weiteren Schritte fachlich beraten lassen und Informationen nur an die zuständigen Personen weitergeben.
Die beschuldigte Person sollte nicht öffentlich vorverurteilt werden. Der Verein muss dennoch wirksame Schutzmaßnahmen treffen, zum Beispiel durch eine vorläufige Änderung der Einsatzplanung. Eigene Nachforschungen, Rundnachrichten und Gerüchte können Kinder zusätzlich belasten und eine fachgerechte Klärung erschweren.
Checkliste für Vorstand und Jugendleitung
- Schutzkonzept beschlossen, datiert und für Betreuende zugänglich?
- Kinderschutz-Ansprechperson und Vertretung benannt?
- Verhaltenskodex von allen Betreuenden anerkannt?
- Risikoanalyse für jeden genutzten Jugendangelplatz durchgeführt?
- Aufsicht, Anwesenheit, Abholung und Notfallkette geregelt?
- Erste Hilfe, Rettungswege und Vorgehen bei Wettergefahren vorbereitet?
- Foto-, Messenger- und Datenschutzregeln geklärt?
- Übernachtungen, Transport, Medikamente und Sanitärbereiche geplant?
- Erweitertes Führungszeugnis für konkrete Tätigkeiten geprüft?
- Landesrecht, Angelkarte, Gewässerordnung, Schonzeiten und Mindestmaße aktuell kontrolliert?
- Tierschutzgerechter Umgang mit Fang und Gerät praktisch eingeübt?
- Dokumentations- und Meldeweg für Grenzverletzungen bekannt?
Typische Fehler im Vereinsalltag
- „Wir kennen uns doch alle“: Persönliche Bekanntschaft ersetzt keine transparenten Regeln.
- Eine Person betreut die gesamte Gruppe: Bei Unfällen, Toilettengängen oder Gesprächen entstehen schnell Aufsichtslücken.
- Regeln nur für Camps: Auch kurze Schnuppertermine brauchen eine angemessene Risiko- und Aufsichtsplanung.
- Bundesland verwechselt: Fischereirechtliche Vorgaben aus Bayern oder Berlin gelten nicht automatisch an anderen Vereinsgewässern.
- Führungszeugnis als alleinige Lösung: Prävention, Schulung, Verhaltenskodex und Ansprechpersonen bleiben notwendig.
- Fotos spontan veröffentlichen: Erst die Vereinsregel und die vorab geklärten Voraussetzungen beachten, dann aufnehmen oder veröffentlichen.
- Verdachtsfälle intern „lösen“: Schutz herstellen, sachlich dokumentieren und fachliche Beratung nutzen.
FAQ zum Kinder- und Jugendschutz im Angelverein
Ab welchem Alter dürfen Kinder angeln?
Das lässt sich nicht bundesweit beantworten. Alter, Fischereischein, Begleitung und zulässige Tätigkeiten richten sich nach dem Bundesland sowie nach Gewässer- und Erlaubnisbedingungen. Vor dem Termin müssen die aktuellen Vorgaben der zuständigen Fischereibehörde geprüft werden.
Muss jeder Jugendbetreuer ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Nein, nicht automatisch. Maßgeblich sind unter anderem Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Minderjährigen sowie mögliche Vereinbarungen mit dem Jugendamt oder einem Träger der Jugendhilfe. Die Prüfung erfolgt für die konkrete Tätigkeit.
Dürfen Betreuende Kinder allein im Auto mitnehmen?
Ein Einzeltransport sollte auf erforderliche Fälle beschränkt und für Eltern und Verein transparent geregelt sein. Dokumentierte Sammelfahrten mit benannten Fahrern und klaren Abholregelungen sind für die Organisation meist besser nachvollziehbar.
Was tun, wenn ein Kind von einer unangenehmen Situation berichtet?
Ruhe bewahren, zuhören, die Aussage ernst nehmen und keine absolute Geheimhaltung versprechen. Die Aussage oder Beobachtung sachlich dokumentieren und den vereinbarten Meldeweg nutzen. Bei akuter Gefahr ist sofort geeignete Hilfe zu organisieren.
Reicht eine Schwimmweste als Sicherheitsmaßnahme?
Nein. Sie kann je nach Situation sinnvoll sein, ersetzt aber weder geeignete Angelplätze noch Aufsicht, Rettungsmittel, Wetterplanung und klare Verhaltensregeln.
Quellen & weiterführende Informationen
- DAFV-Jugend: Kinder- und Jugendschutz in der DAFV-Jugend
- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Bundesministerium: Das Bundeskinderschutzgesetz
- BayernPortal: Fischereischein und Angeln von Kindern und Jugendlichen
- Berliner Fischereiamt: Angelfischen für Kinder
Redaktioneller Hinweis: Fischerei- und Naturschutzrecht, Altersgrenzen, Erlaubnisse und Aufsichtsvorgaben können sich ändern und regional unterscheiden. Vor jeder Vereinsveranstaltung sind die aktuellen Angaben der zuständigen Behörde, die Gewässerordnung und die konkrete Angelkarte zu prüfen.
